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Brexit und IP: Informationen und Überlegungen

Patente | Marken | IP-Strategie
Tags: Innovation Management

Wie sicherlich jedem bekannt ist, endet die Übergangszeit für den Austritt Großbritanniens aus der EU am 31. Dezember 2020.  Da dieser Termin näher rückt, haben wir unsere Kunden mit spezifischen Informationen über die von ihnen verwendeten Anaqua-Systeme versorgt und ihnen unsere Beratung und Unterstützung angeboten.

Darüber hinaus möchten wir Ihnen generell ein Update zu den Übergangsregeln und Anforderungen sowie die aktuellsten offiziellen Links zur Verfügung stellen.  Wir empfehlen Ihnen jedoch auch dringend, sich mit Ihrem örtlichen (Patent)-Anwalt in Verbindung zu setzen, wenn Sie weitere Klarstellungen oder Bestätigungen benötigen, sowie sich mit anderen möglichen Anmeldestrategien zu beschäftigen, die für Sie anwendbar sein könnten.

HANDELSMARKEN und INDUSTRIELLE GESCHMACKSMUSTER

1. Vorhandene Registrierungen

  • EUTM-Marken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden automatisch wieder eingetragen, es sei denn, Sie entscheiden sich für eine "Opt-out"-Regelung.
    • Opt-out-Anträge können nicht vor dem 1. Januar 2021 eingereicht werden.
    • Opt-out-Vorlagen werden voraussichtlich am 1. Januar 2021 unter www.gov.uk veröffentlicht.
  • Verlängerungen
    • Für bestehende Registrierungen, die eine Erneuerungsfrist von 6 Monaten ab dem 1. Januar 2021 (sowohl vor als auch nach dem 1. Januar) haben, gibt es sehr spezifische Regeln.
    • Bitte konsultieren Sie die oben angegebenen offiziellen Links bezüglich der Verlängerung für Neuregistrierungen in Großbritannien, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

2. Ausstehende Anträge

  • Sie haben bis zum 30. September 2021 Zeit, um die Eintragung derselben Marke (oder des Gemeinschaftsgeschmacksmusters) als Recht im Vereinigten Königreich zu beantragen und das frühere Anmeldedatum der anhängigen Anmeldungen beizubehalten.

3. Benutzer des Madrider Systems

PATENTE und SPC's

Es gibt nur sehr wenige Änderungen für Patentgesetze, jedoch wurden die Regeln bezüglich der SPC's aktualisiert.  Wir empfehlen, sie sorgfältig zu überprüfen, um mögliche Auswirkungen auf Ihre Patente zu ermitteln.

URHEBERRECHTE und DOMAINS

Bitte prüfen Sie hierzu die folgenden Links, die kürzlich aktualisiert wurden:

Mit dem Austrittsabkommen hoffen wir alle auf einen reibungslosen Übergang.  Dennoch möchten wir Sie ermutigen, weiterhin die offiziellen Links der Patentämter zu prüfen und sich gegebenenfalls von Ihrem örtlichen Rechtsbeistand beraten zu lassen.